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   VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616   

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https://dejure.org/2014,19548
VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616 (https://dejure.org/2014,19548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2014 - 2 ZB 13.616 (https://dejure.org/2014,19548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 2 ZB 13.616 (https://dejure.org/2014,19548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schafhaltungsbetrieb mit 22 Muttertieren im Nebenerwerb; Überwiegende Pachtflächen; Keine Privilegierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616
    Ob sich ein Betrieb auf Dauer als lebensfähig erweist, ist dabei im Weg einer Prognose zu beantworten (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - BayVBl 2013, 282).

    Grundsätzlich ist auch bei Vorlage langfristiger Pachtverhältnisse, bei welchen ein dauerhafter Zugriff auf die erforderlichen Flächen sichergestellt ist, die Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs auf überwiegend gepachteten Flächen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - BayVBl 2013, 282).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616
    Bei einer Schafhaltung wird jedoch insbesondere die Haltung weniger Schafe in der Regel nicht ausreichen (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1983 - 4 C 62.78 - juris, unter Verweis auf B.v. 27.9.1973 - 4 B 90.73 - BRS 27 Nr. 63 für 61 Schafe).
  • BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616
    Bei einer Schafhaltung wird jedoch insbesondere die Haltung weniger Schafe in der Regel nicht ausreichen (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.1983 - 4 C 62.78 - juris, unter Verweis auf B.v. 27.9.1973 - 4 B 90.73 - BRS 27 Nr. 63 für 61 Schafe).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7/04 - BVerwGE 122, 308), dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.616
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VG München, 31.07.2019 - M 9 K 17.3663

    Zwangsgeldandrohung für den Fall der Nichterfüllung der Verpflichtung zur

    Die Entscheidung ist nach Bestätigung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.616 -) rechts- und der Grundbescheid bestandskräftig.

    Die bestimmte und vollstreckungsfähige Grundverfügung war (und ist) auf ein Handeln - Beseitigung - gerichtet, Art. 18 Abs. 1 VwZVG; sie wurde mit Entscheidung des BayVGH (B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.616 -) bestandskräftig, Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 VwZVG.

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 CS 21.449

    Baueinstellung gegen Mobile-Home

    Die Eigenschaft der Unbeweglichkeit wird nicht dadurch aufgehoben, dass das Mobile-Home mittels Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel wieder weggeschafft werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 C 18.675 - juris Rn. 9 zu einem Wohnwagen; B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.616 - juris Rn. 3 zu einem Bauwagen; Dirnberger in Busse/Kraus, a.a.O. Art. 2 Rn. 38).
  • VG Ansbach, 30.03.2021 - AN 17 K 19.01874

    Keine Privilegierung der Errichtung einer Halle für Mastgänse bei großer

    Maßgeblich ist diesbezüglich, dass sie wegen ihres Gewichts unverrückbar auf dem Boden haftet und kraft ihrer eigenen Schwere im unzerlegten Zustand ohne Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel nicht fortbewegt werden kann; eine Verbindung mit dem Erdboden muss nicht durch besondere Verbindungsstoffe herbeigeführt worden sein (BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 2 ZB 13.616 - juris Rn. 3; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 140. EL Februar 2021, Art. 2 Rn. 37 ff.).
  • VG Ansbach, 16.05.2019 - AN 17 K 17.1586

    Schlittenhundehaltung im Außenbereich (Beseitigungsanordnung für Wohnwagen der

    Die Rechtsprechung setzt weder voraus, dass der Wagen für mehr als die Hälfte des Kalenderjahres am selben Standort aufgestellt wird (was aber vorliegend der Fall sein dürfte) noch - wie die Klägerseite wohl meint -, dass eine ununterbrochene Aufstellungsdauer von zwei Monaten überschritten wird (vgl. zu einem zu Wohnzwecken aufgestellten Bauwagen BayVGH, B.v. 8.7.2014, 2 ZB 13.616 - BeckRS 2014, 54448).
  • VG München, 28.09.2016 - M 9 K 15.3708

    Zulässigkeit eines Rinderstalls im Außenbereich

    Ob ein Betrieb auf Dauer lebensfähig ist, muss im Wege einer Prognose anhand der Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantwortet werden (BVerwG, B. v. 08.07.2014 - 2 ZB 13.616 -).
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